Seelische Erkrankungen haben oft vielschichtige Auswirkungen. Allgemeine Unsicherheit kann die

Folge sein. Alltägliche Dinge zu verrichten, zur Arbeit zu gehen und soziale Kontakte zu knüpfen, ist nicht oder nur schwer möglich. Durch gezielte ergotherapeutische Maßnahmen wird diese Situation konkret verändert: In Einzel- oder Gruppentherapie erhalten PatientInnen Unterstützung zur Bewältigung der Symptome, werden in ihren Ressourcen gestärkt sowie in ihren Handlungskompetenzen gefördert. Form und Inhalte der Ergotherapie werden - in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt - auf den individuellen Bedarf abgestimmt.

Hier geht es zur Website der Ergopraxis Gifhorn

ErgoPraxis im Knickwall 1, Termine nach Vereinbarung > Tel.: 05371-687095 können ergotherapeutische Leistungen nach ärztlicher Verordnung in Anspruch genommen werden: 

Hirnleistungstraining

Verbesserung der kognitiven Fähigkeiten (Konzentration, Aufmerksamkeit, Merkfähigkeit)

Alltagsorientierte Therapie

Ressourcen entdecken und fördern, Alltagsbewältigung, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Ernährung, Kommunikation, Mobilität etc.

Kreativgestalterische Therapie

Selbsterfahrung im Prozess des Tuns, Verbesserung der emotionalen Fähigkeiten (Selbstwertgefühl, Selbsteinschätzung, Frustrationstoleranz, Auseinandersetzen mit eigenen Wünschen und Bedürfnissen)

Bewegung/Entspannung

Kreislaufanregung, Verbesserung der Körperwahrnehmung, der Entspannungsfähigkeit und der koordinativen Fähigkeiten

Hier können Sie unsere Informationsbroschüren downloaden. Klicken Sie dazu auf die jeweilige Seite.

Ablauf

  • persönliches Erstgespräch
  • ergotherapeutische Befundung
  • klientenzentrierte Zielsetzung
  • systematische Planung der Therapie
  • Flexibilität bei der Durchführung der Ergotherapie Reflexion des Therapieerfolges/-ergebnisses
  • Berichte an die behandelnden ÄrztInnen

Ziele

  • Teilhabe am gesellschaftlichen Leben,
  • Bewältigung von Alltagsverrichtungen, 
  • Wiederentdecken / Entwickeln eigener  Fähigkeiten  

Kostenübernahme

Der/die behandelnde Arzt/Ärztin stellt eine  Verordnung für Ergotherapie aus.  Kostenträger ist die Krankenkasse.  Zuzahlung: Rezeptgebühr plus 10% der Therapiekosten.

 

Weitere Angebote bei Bedarf und/oder  auf Nachfrage.

 

 

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